Transparenz
Transparenz statt versteckter Einfluss
Der Korruptionsverdacht gegen CSU-Politiker Nüßlein zeigt ein weiteres Mal deutlich auf, dass wir dringenden Handlungs- und Nachholbedarf zum Thema Transparenz politischer Mandatsträger:innen brauchen. Genau derartige Intransparenz und Verhalten führt zu Unmut in der Bevölkerung und trägt massivst zum Missvertrauen gegenüber Politiker:innen bei.
Im Bundeswahlkreis 230 (Rottal-Inn) veröffentlicht lediglich der SPD-Abgeordnete Florian Pronold seine Einkünfte, während die anderen Abgeordneten kaum bzw. nur sehr widerwillig Angaben zu ihren Einkünften machen. Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger klagte 2006 mit acht weiteren Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einführung von Offenlegungspflichten bei Nebeneinkünften. Seit 2011 verstößt er jährlich gegen die Transparenzpflicht für Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Wir müssen hier unbedingt handeln und den Menschen einen Einblick geben in die Neben-Tätigkeiten und die Einkünfte der Volksvertreter:innen.
Die bisherigen Regelungen für Nebenverdienste von Bundestagsabgeordneten, deren Zusammenarbeit mit Lobbyist:innen und die rechtlichen Vorschriften zur Wahrung der Unabhängigkeit der Mandatsträger sind löchrig. Dies führt nicht zuletzt zu Erosion des Vertrauens in den deutschen Bundestag. Die Wahl in den deutschen Bundestag ist eine Verpflichtung, sich mit aller Kraft und Zeit für die Belange der gesamten Gesellschaft einzusetzen. Abgeordnete erhalten für ihre Arbeit auskömmliche finanzielle Mittel, die das durchschnittliche Einkommen in Deutschland übersteigen. Es gibt damit keine monetären Notwendigkeiten für finanziell vergütete Nebentätigkeiten, die von Bundestagsabgeordneten während der Dauer ihres Mandats ausgeübt werden.
Gegenwärtig werden die Nebeneinkünfte von Abgeordneten in zehn Stufen veröffentlicht. Eine genaue Berechnung der tatsächlich erhalten Gelder ist damit deutlich erschwert, gerade weil die letzte Stufe ungenau von Einkommen über 250.000,00 Euro spricht und damit nach oben offen ist. Ebenso müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Auftraggeber:innen im Rahmen einer Tätigkeit als Anwält:in oder als Berater:in nicht veröffentlicht werden, sondern lediglich deren Branchen oder anonymisierte Kürzel. Damit bleibt die Öffentlichkeit häufig im Dunkeln und mögliche Interessenkonflikte bleiben somit verborgen. Ich bin davon überzeugt, dass wir für die Arbeit im Bundestag eine weitreichende Transparenz und Offenheit benötigen, um das Vertrauen der Menschen in unsere demokratischen Institutionen und Prozesse zu stärken.
Deshalb verpflichte ich mich im Zuge meiner Kandidatur für den 20. Bundestag zu folgenden Punkten:
• Keine bezahlten Nebentätigkeiten aufzunehmen und beim Einzug in den Bundestag bestehende, bezahlte Nebentätigkeiten binnen 6 Monaten aufzugeben;
• Die transparente Offenlegung aller Kontakte mit Lobbyisten und Lobbyverbänden in einem rechtlich bindenden und verpflichtenden Lobbyregister für den gesamten Bundestag ab dem ersten Tag der Arbeit als Bundestagsabgeordneter;
• Die Offenlegung meiner Steuererklärungen für den Zeitraum der Arbeit als Bundestagsabgeordneter;
• Voller Einsatz für eine umfassende Reform der Offenlegung der Nebentätigkeiten mit genauer Angabe von erhaltener Mittel und eine Bekämpfung von demokratieschädlichem Lobbyismus innerhalb unserer demokratischen Institutionen und Prozessen.
Ich lade die Kandidierenden aller Parteien des BWK 230 Rottal-Inn für den 20. Bundestag ein, sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen und biete an, diese Selbstverpflichtung gemeinsam mit mir zu unterzeichnen.